Analyse: EU-Kommission weitet mit neuer CSR-Richtlinie die Berichtspflicht aus

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Die Europäische Kommission hat am 21. April 2021 eine umfassende Gesetzesvorlage veröffentlicht, die den Weg für eine verbesserte Offenlegung von Nachhaltigkeitsaspekten für eine große Anzahl von in Europa tätigen Unternehmen ebnet.

Mit dieser Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) reagiert die Kommission auf die Nachfrage zahlreicher Stakeholder, die bestehenden Berichtspflichten gemäß der aktuellen Non-Financial Reporting Directive (NFRD) zu erweitern. Es sollen Qualität, Transparenz und Einheitlichkeit der berichteten Informationen verbessert werden.

Wenn der von der Kommission vorgegebene Zeitplan eingehalten wird, könnte die Regulierung bereits für das Geschäftsjahr 2023 in Kraft treten.

Wir haben die wichtigsten Erkenntnisse des neuen Legislativvorschlags für Sie zusammengefasst.

Laden Sie das Dokument hier herunter.

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Für einen Austausch zu diesem Thema können Sie sich gerne direkt per E-Mail an unsere Geschäftsleitung Christiane Stöhr (christiane.stoehr@s-f.com) und Dr. Norbert Taubken (norbert.taubken@s-f.com) wenden.

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