Die regulatorischen Anpassungen gehen weiter:

Jetzt hat es die Entwaldungsverordnung getroffen.

Bei der EU Deforestation Regulation (EUDR) geht es seit dem 21.10.2025 einen Schritt nach vorn und zwei zur Seite. Der nun vorliegende Vorschlag (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_2464) der EU-Kommission bietet einige Änderungen, die zwar für Vereinfachung und Entlastung sorgen könnten, aber erneut eine verlässliche Ausrichtung von Unternehmensstrategien erschweren. Hier die wesentlichen Punkte des Vorschlags in der Übersicht:

Verschiebung des Anwendungsdatums – aber nur für die Kleinen

Fokussierung auf so genannte Ersteinführer – aber Informationssammlung durch alle

  • Die Berichtspflichten sollen sich zukünftig vor allem auf jene konzentrieren, die die relevanten EUDR-Produkte tatsächlich auf den EU-Markt bringen. („Ersteinführer“)
  • Nachgeschaltete Betreiber oder Händler wären nicht mehr verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung im EUDR-IT-System abzugeben.
  • Dies bedeutet, dass zukünftig lediglich von den Ersteinführern eine Sorgfaltserklärung im vorgegebenen IT-System abzugeben ist.
  • Nachgeschaltete Betreiber und Händler müssen jedoch relevante Informationen sammeln und aufbewahren, bevor sie EUDR-relevante Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen. Dazu gehören beispielsweise Name und Adresse des direkten Zulieferers sowie die Referenznummer der entsprechenden Sorgfaltserklärung. Diese Referenznummern sind auch an nachgeschaltete Betreiber und Händler weiterzugeben.
  • Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssten lediglich eine vereinfachte, einmalige Erklärung im IT-System abgeben, wodurch die Notwendigkeit regelmäßiger Erklärungen entfällt.

Wie geht es nun weiter?

Der Vorschlag der EU-Kommission bedarf noch der Annahme durch das EU-Parlament und den Rat. Daher fordert die Kommission die Mitgesetzgeber auf, zügig eine Entscheidung zu treffen, damit die Verordnung fristgerecht (vor Ende 2025) in Kraft treten kann. Auch bei Scholz & Friends Reputation werden wir nicht nur die Fortschritte beim Omnibus-Prozess, sondern auch den weiteren EUDR-Prozess gespannt verfolgen.

Spoiler: Am 22.10. hat das EU-Parlament abgelehnt, den auf dem Tisch liegenden Omnibus-Kompromiss direkt in die Trilog-Verhandlungen zu geben. Auch hier ist nun unklar, ob damit alle Anpassungsideen wie geplant umgesetzt werden können …

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