Jetzt hat es die Entwaldungsverordnung getroffen.
Bei der EU Deforestation Regulation (EUDR) geht es seit dem 21.10.2025 einen Schritt nach vorn und zwei zur Seite. Der nun vorliegende Vorschlag (https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/en/ip_25_2464) der EU-Kommission bietet einige Änderungen, die zwar für Vereinfachung und Entlastung sorgen könnten, aber erneut eine verlässliche Ausrichtung von Unternehmensstrategien erschweren. Hier die wesentlichen Punkte des Vorschlags in der Übersicht:
Verschiebung des Anwendungsdatums – aber nur für die Kleinen
- Die angekündigte Verschiebung des Anwendungsdatums auf den 30. Dezember 2026 soll ausschließlich für kleine und Kleinstunternehmen gelten. (Den Link dazu finden Sie im ersten Kommentar!) https://www.euractiv.com/news/eu-plans-deforestation-delay-for-small-operators-big-players-excluded/?utm_source=euractiv&utm_medium=newsletter&utm_content=Zone+name&utm_term=0-0&utm_campaign=EN_BREAKING_ALERT)
- Für alle mittleren und großen Unternehmen bleibt der Stichtag der 30. Dezember 2025 bestehen.
- NEU: Eine Übergangsfrist von sechs Monaten soll diese Unternehmen von Kontrollen und Durchsetzungsmaßnahmen befreien, um eine schrittweise Einführung zu ermöglichen.
Fokussierung auf so genannte Ersteinführer – aber Informationssammlung durch alle
- Die Berichtspflichten sollen sich zukünftig vor allem auf jene konzentrieren, die die relevanten EUDR-Produkte tatsächlich auf den EU-Markt bringen. („Ersteinführer“)
- Nachgeschaltete Betreiber oder Händler wären nicht mehr verpflichtet, eine Sorgfaltserklärung im EUDR-IT-System abzugeben.
- Dies bedeutet, dass zukünftig lediglich von den Ersteinführern eine Sorgfaltserklärung im vorgegebenen IT-System abzugeben ist.
- Nachgeschaltete Betreiber und Händler müssen jedoch relevante Informationen sammeln und aufbewahren, bevor sie EUDR-relevante Produkte auf dem EU-Markt bereitstellen. Dazu gehören beispielsweise Name und Adresse des direkten Zulieferers sowie die Referenznummer der entsprechenden Sorgfaltserklärung. Diese Referenznummern sind auch an nachgeschaltete Betreiber und Händler weiterzugeben.
- Kleinst- und Kleinunternehmen aus Ländern mit geringem Risiko müssten lediglich eine vereinfachte, einmalige Erklärung im IT-System abgeben, wodurch die Notwendigkeit regelmäßiger Erklärungen entfällt.
Wie geht es nun weiter?
Der Vorschlag der EU-Kommission bedarf noch der Annahme durch das EU-Parlament und den Rat. Daher fordert die Kommission die Mitgesetzgeber auf, zügig eine Entscheidung zu treffen, damit die Verordnung fristgerecht (vor Ende 2025) in Kraft treten kann. Auch bei Scholz & Friends Reputation werden wir nicht nur die Fortschritte beim Omnibus-Prozess, sondern auch den weiteren EUDR-Prozess gespannt verfolgen.
Spoiler: Am 22.10. hat das EU-Parlament abgelehnt, den auf dem Tisch liegenden Omnibus-Kompromiss direkt in die Trilog-Verhandlungen zu geben. Auch hier ist nun unklar, ob damit alle Anpassungsideen wie geplant umgesetzt werden können …