Online-Vortrag: Menschenrechtliche Risiken und das Sorgfaltspflichtengesetz

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Im März 2021 verabschiedete das Bundeskabinett den Entwurf zum lange diskutierten „Sorgfaltspflichtengesetz“ oder „Lieferkettengesetz“, als was es auch bezeichnet wird. Das Gesetz soll ab 2023 für große deutsche Unternehmen mit mehr als 3.000 Beschäftigten gelten. Ab dem Jahr 2024 greift es für kleinere Unternehmen mit mehr als 1.000 Mitarbeitenden. Doch auch kleine und mittlere Unternehmen werden über Lieferant*innenbeziehungen und Geschäftspartner*innen betroffen sein.

Was bedeutet das Lieferkettengesetz für Unternehmen in der Praxis? Was wird nun konkret von Unternehmen erwartet? Was ist überhaupt ein menschenrechtliches Risiko und wie können Unternehmen damit umgehen?

Diesen und weiteren Fragen widmen sich unsere Expert*innen Ann-Kathrin Schewe und Thomas Sommereisen in einem digitalen Impuls-Vortrag im Rahmen der MaxTex-Academy am 25. März 2021 von 10:30 Uhr bis 12:00 Uhr.

Die Teilnahme an diesem Vortrag ist kostenfrei. Eine verbindliche Anmeldung ist aufgrund der begrenzten Anzahl an Teilnehmenden erforderlich.

Weitere Informationen, inklusive der Möglichkeit zur Anmeldung über die Vereinigung MaxTex, finden Sie hier.

Dieser Beitrag ist in der März-Ausgabe unseres Newsletters „CR: Einblicke & Ausblicke“ in der Rubrik „Zahl des Monats“ erschienen. Hier können Sie alle bisherigen Newsletter-Beiträge nachlesen und sich für die nächsten Ausgaben anmelden.

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