PPWR
Verpackungsverordnung:

PPWR ab August 2026: Die Zeit zu handeln ist jetzt

Eine Anforderung, die viele Unternehmen bisher möglicherweise noch nicht im Fokus hatten, wird in gut drei Monaten zur handfesten regulatorischen Vorgabe: 

Mit der neuen EU-Verpackungsverordnung (Packaging and Packaging Waste Regulation, kurz PPWR) schafft die EU verbindliche Regeln, um Verpackungsabfälle strukturell zu reduzieren, die Recyclingfähigkeit zu verbessern und die Kreislaufwirtschaft zu stärken: Die meisten Anforderungen gelten ab dem 12. August 2026 – und zwar unmittelbar in allen EU-Mitgliedstaaten, ohne den Umweg über nationales Recht. 

Für Unternehmen, die in der EU Verpackungen herstellen, in Verkehr bringen, importieren oder vertreiben, gilt daher: Die Zeit, zu handeln, ist jetzt. 

Ein Meilenstein für die Kreislaufwirtschaft

Die PPWR löst die bisherige Verpackungsrichtlinie aus dem Jahr 1994 ab – und setzt deutlich ambitioniertere Maßstäbe. Das Ziel ist klar: Das wachsende Verpackungsabfallaufkommen reduzieren, den gesamten Lebenszyklus von Verpackungen umweltverträglicher gestalten und eine echte Kreislaufwirtschaft etablieren. Dafür schafft die PPWR harmonisierte Anforderungen für alle EU-Mitgliedstaaten, die sich über die kommenden Jahre stufenweise erweitern – von der Umweltverträglichkeit und Recyclingfähigkeit aller Verpackungen über Mindestrezyklatanteile bis hin zu Wiederverwendungssystemen und konkreten Reduktionszielen für Verpackungsabfälle. 

Wen betrifft die PPWR?

Betroffen sind alle Unternehmen, die in der EU Verpackungen – einschließlich verpackter Produkte – herstellen, in Verkehr bringen, importieren, vertreiben oder zur Warenverteilung nutzen. 

Die zentrale Herausforderung: Die PPWR weist sämtlichen Wirtschaftsakteuren entlang der Lieferkette Rollen zu und leitet daraus spezifische Anforderungen ab. Unternehmen müssen also zunächst verstehen, welche Rolle sie in Verbindung mit welchen Verpackungsarten einnehmen. Erst dann lässt sich ableiten, was konkret von ihnen gefordert wird. 

Was gilt ab dem 12. August 2026?

Besonders im Fokus zum Geltungsbeginn sind folgende Anforderungen: 

  • Konformitätsnachweis für Erzeuger: Dem Erzeuger kommt die größte Verantwortung zu. Er muss die Konformität seiner Verpackungen gewährleisten und durch ein vorgegebenes Bewertungsverfahren nachweisen. Konkret bedeutet das: Für jede Verpackung sind eine Konformitätserklärung sowie eine technische Dokumentation zu erstellen – inklusive Prüfberichte.
  • Anforderungen an Stoffe in Verpackungen:  Im Zentrum stehen zunächst die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen. Neben Schwermetallgrenzwerten sind bei lebensmittelnahen Verpackungen auch die Einhaltung von PFAS-Grenzwerten nachzuweisen.
  • Herstellerrolle klären: Für Verpackungen und verpackte Produkte ist zu klären, bei wem in der Lieferkette die Herstellerrolle liegt – und damit die erweiterte Herstellerverantwortung.
  • Registrierung in nationalen Herstellerregistern: In jedem EU-Land, in dem Verpackungen oder verpackte Produkte erstmals auf dem Markt bereitgestellt werden, müssen sich Hersteller bis zum 12. August 2026 in den jeweiligen nationalen Registern eintragen. 

Weitere Anforderungen kommen in den nächsten mehr als zehn Jahren schrittweise hinzu. Ihre Ausgestaltung ist an eine Vielzahl noch zu erlassender ergänzender Rechtsakte gebunden. 

So setzen Sie die Anforderungen der PPWR wirksam um

Nehmen Sie jetzt Ihr Geschäftsmodell unter die Lupe und prüfen Sie Ihre Betroffenheit. Der Fokus sollte dabei zunächst auf einer soliden Status-Quo-Analyse liegen: 

  1. Materialströme untersuchen:  Analysieren Sie Ihr Verpackungsportfolio systematisch. Die PPWR definiert Verpackungsarten. Prüfen Sie, ob und welche Produkte und Verpackungsmaterialien unter die PPWR fallen.
  2. Rollen identifizieren: Klären Sie, ob Sie bei den verschiedenen Verpackungen Erzeuger, Importeur oder Vertreiber sind. Prüfen Sie darüber hinaus, ob Ihnen die Herstellerrolle zufällt oder diese beim Geschäftspartner in der vor- oder nachgelagerten Lieferkette liegt.
  3. Anforderungen verstehen: Welche Anforderungen sind an die jeweilige Verpackungsart geknüpft? Welche Pflichten ergeben sich aus Ihrer Rolle und ab wann gelten sie?
  4. Konformität untersuchen: Werden die Anforderungen bereits erfüllt – oder bestehen noch Lücken? 

Auf Basis dieser Analyse gilt es, möglichst zügig die nächsten Schritte einzuleiten, um notwendige Anpassungen zu tätigen. Binden Sie dabei relevante Fachbereiche und Ihre Geschäftspartner – insbesondere Ihre Lieferanten – prioritär ein und bauen Sie Branchenallianzen auf. Denn trotz veröffentlichter Leitlinien und Auslegungshilfen der EU-Kommission können je nach Komplexität des Geschäftsmodells anspruchsvolle Fragestellungen entstehen, die sich nur gemeinsam klären lassen. 

Strategisch vorausdenken: Risiken minimieren, Chancen erkennen

Eine belastbare Bestandsaufnahme ist wegweisend für die strategische Vorausschau. Wer sich heute schon über seine Verpackungen und Rollen im Klaren ist, kann Risiken und Chancen in Verbindung mit den kommenden Anforderungen frühzeitig identifizieren – und die nächsten mehr als zehn Jahre aktiv gestalten, statt reaktiv nachzujustieren.  

Wir unterstützen Sie dabei, belastbare Datenstrukturen aufzubauen sowie klare Prozesse und Verantwortlichkeiten dauerhaft in Ihrer Unternehmensorganisation zu verankern. Darüber hinaus begleiten wir Sie auch in der Einbindung Ihrer Lieferanten sowie bei der Erstellung von Konformitätserklärungen.  

Wer jetzt handelt, verschafft sich entscheidende Planungs- und Wettbewerbsvorteile.  

Sie möchten erfahren, wie wir Sie bei der Umsetzung der PPWR begleiten können? Katharina Kiehn, Consultant bei Scholz & Friends Reputation, steht Ihnen für eine individuelle Beratung gerne zur Verfügung. Nehmen Sie gern Kontakt auf über reputation@s-f.com

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