ESG-Reporting & Nachhaltigkeitsberichterstattung
Transparenz ist ein Gebot der Stunde. Das gilt insbesondere für Unternehmen. Die Forderung nach Offenlegung von Informationen kommt von zivilgesellschaftlichen Organisationen, von Anwohner- und Verbraucherinitiativen, aus dem politischen Bereich, aber auch vom Kapitalmarkt. Entsprechend sind die Erwartungen an ein Nachhaltigkeitsreporting stetig gestiegen. Auf nationaler und internationaler Ebene werden rechtliche Vorgaben, Richtlinien und Standards für die Offenlegung nichtfinanzieller Informationen geschärft.
Besondere Beachtung findet die EU Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die innerhalb der EU für etwa 12.000 Unternehmen verpflichtend ist oder in den kommenden Jahren sein wird. Im Fokus der CSRD stehen Risikobewertungen sowie die Auswirkungen des Unternehmens in Bezug auf die verschiedenen Dimensionen der Nachhaltigkeit, unter anderem auch auf Menschenrechte. Die Grundlage für ein Reporting nach CSRD ist die doppelte Wesentlichkeitsanalyse.
Ob CSRD oder freiwillig: Alles aus einer Hand für Ihren Bericht
Ob Sie einen Erstbericht nach CSRD veröffentlichen müssen oder freiwillig einen ESG-Bericht umsetzen wollen – gemeinsam starten wir da, wo Sie aktuell stehen. Wir erarbeiten ein Konzept und ein Vorgehen für Ihr Reporting. Wir begleiten Sie auf dem Weg zu ersten CSRD-konformen Sustainability Statement. Oder wir entwickeln einen Bericht, der den Vorgaben des Voluntary Standards (VS) folgt und auf die spezifischen Ansprüche Ihres Unternehmens zugeschnitten wird. Bei uns gibt es alles aus einer Hand – von Datenerhebung und Dokumentation über Redaktion und Infografiken bis zum fertigen Layout und Lektorat.
Die Anschlussfähigkeit an internationale und nationale Rahmenwerke stellen wir sicher. In unserer Arbeit orientieren wir uns je nach Bedarf an den ESRS, dem VSund den GRI-Standards, wir binden die Vorgaben von UN Global Compact oder den Standards des Sustainability Accounting Standard Board (SASB) ein. Neue Anpassungen verfolgen wir und halten Sie auf dem Laufenden.
Freiwillige Berichterstattung erreicht weitere Stakeholder
Im Jahr 2025 hat die Omnibus-Einigung zur CSRD den Anwendungsbereich der Berichtspflichten für zahlreiche europäische Unternehmen verändert. Auch wenn Ihr Unternehmen nicht mehr unter die verpflichtende Berichterstattung fällt, bleiben die Erwartungen Ihrer Stakeholder an transparente Informationen zu Ihrer Nachhaltigkeitsleistung bestehen.
VS: Dieser freiwillige Standard richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen, bietet aber auch für größere Unternehmen eine wertvolle Orientierung für die freiwillige Nachhaltigkeitsberichterstattung. Er ist von der EU-Kommission empfohlen und folgt der bekannten Themenstruktur der ESRS – aufgeteilt in ein Basis- und ein Zusatzmodul. Er schafft eine erste solide Grundlage, um Informationsbedürfnisse des Finanzmarktes zu adressieren.
VS Plus – Ihr maßgeschneiderter Nachhaltigkeitsreport
Einige Geschäftspartner oder Ratings erwarten weitergehende ESG-Daten. Ihre Mitarbeitenden und Kund:innen wünschen sich oft tiefergehende Einblicke in Ihre wesentlichen Nachhaltigkeitsthemen, die strategische Ausrichtung des Unternehmens oder in produktbezogene Nachhaltigkeitsaspekte. Es entsteht eine Lücke zwischen VS und dem tatsächlichen Bedarf.
Die Vorteile von VS Plus:
- Bessere Transparenz: Erfüllen Sie die vielfältigen Informationsbedürfnisse von Investoren, Geschäftspartnern, Mitarbeitenden und Kund:innen.
- Strategische Positionierung: Gehen Sie über reine Compliance hinaus und nutzen Sie Ihre Berichterstattung, um Ihre einzigartigen Nachhaltigkeitsleistungen und strategischen Ziele zu kommunizieren.
- Glaubwürdigkeit & Compliance: Wir stellen sicher, dass Ihr Bericht nicht nur wirkungsvoll, sondern auch konform mit den sich entwickelnden regulatorischen Anforderungen, wie der EmpCo, ist – für eine Kommunikation frei von Greenwashing.
- Maßgeschneiderter Ansatz: Ein Bericht mit standardisiertem Datenkern, der dennoch präzise auf die spezifischen Bedürfnisse und die Stakeholder-Landschaft Ihres Unternehmens zugeschnitten ist.
Unsere Kompetenz - Ihr Mehrwert
Das Team von Scholz & Friends Reputation verfügt über umfassende Expertise in der Nachhaltigkeitsberichterstattung. Wir begleiten Sie durch die komplexen regulatorischen Anforderungen auf dem Weg zu einer ESRS-konformen Nachhaltigkeitserklärung oder zu einem freiwilligen Nachhaltigkeitsbericht – zum Beispiel auf Grundlage des VS. Wir helfen Ihnen, interne Reporting-Prozesse und Kompetenzen aufzubauen. Für das Storytelling übersetzen wir Ihre Daten und Maßnahmen in überzeugende Narrative. Von der Konzeption über die Datenerhebung bis zum Layout: Wir sind Ihr Partner für einen wirkungsvollen und zukunftsfähigen Nachhaltigkeitsbericht.
Frequently Asked Questions
CSRD: Wer ist ab wann von der Berichtspflicht betroffen?
Der Anwendungsbereich der CSRD wurde im Jahr 2025 auf europäischer Ebene präzisiert. Die Omnibus-Regulierung zur Vereinfachung der Nachhaltigkeitsberichterstattung und die sogenannte „Stop the Clock“-Richtlinie haben zu neuen Schwellenwerten und Fristen geführt. Die CSRD-Berichtspflicht gilt im Kern nur noch für Unternehmen gilt, die mehr als 1.000 Mitarbeitende haben und zugleich einen Nettoumsatz von über 450 Mio. € aufweisen.
- Große, kapitalmarktorientierte Unternehmen, die bereits der nichtfinanziellen Berichtspflicht (NFRD/CSR-RUG) unterliegen, müssen mit der formalen Umsetzung der CSRD in nationales Recht ihren Bericht gemäß ESRS-Vorgaben veröffentlichen.
- Die erstmalige Berichterstattung für betroffene Unternehmen, die bisher nicht unter die NFRD fielen, wurde um zwei Jahre verschoben und startet in 2028 über das Geschäftsjahr 2027.
- Unter die CSRD fallen auch Unternehmen aus Drittstaaten, die in der EU einen Nettoumsatz von über 150 Millionen Euro erzielen oder die Tochtergesellschaften oder Zweigniederlassungen in der EU besitzen (mit mehr als 200 Millionen Euro Nettoumsatz in der EU). Diese sind ab dem Jahr 2029 über das Geschäftsjahr 2028 berichtspflichtig.
Mit der Omnibus-Regulierung gibt einige Klarstellungen und Anpassungen, die für Unternehmen von Bedeutung sein können:
- Börsennotierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sowie reine Finanzholdings sind von dieser Berichtspflicht ausgenommen.
- Die Tochter-Befreiung wurde erweitert: Auch große, kapitalmarktorientierte Töchter können von einem eigenen Bericht befreit sein, sofern ihre Nachhaltigkeitsinformationen im konsolidierten Bericht der Mutter enthalten sind.
- Im Falle von Finanzholdings kann es dazu kommen, dass nicht die Holding selbst, sondern eine operative Einheit (z. B. Teilkonzern/Tochter) Berichtsträger wird, sofern die relevanten Scope-Schwellen greifen.
CSRD: Welche formalen Anforderungen gelten für die Veröffentlichung?
Die Nachhaltigkeitsinformationen sind im Lagebericht des Geschäftsberichts und in einem maschinenlesbaren Format (iXBLR) zu veröffentlichen. Wie der gesamte Geschäftsbericht müssen auch die Nachhaltigkeitsinformationen von unabhängigen Prüfern mit begrenzter Sicherheit (Limited Assurance) gesichtet und bestätigt werden.
CSRD: Über welche Inhalte muss berichtet werden?
Es ist die Wertschöpfungskette sowohl in Richtung Lieferanten als auch Kund:innen einzubeziehen – also upstream und downstream. Mit dem sogenannten „Value Chain Cap“ legt der VS fest, welche Offenlegungen im Bereich der Wertschöpfungskette für Unternehmen verpflichtend sind. Berichtspflichtige Unternehmen dürfen von ihren nicht-berichtspflichtigen Partnern in der Wertschöpfungskette nur solche Nachhaltigkeitsinformationen einfordern, die im VS enthalten und als „verpflichtend“ (necessary) gekennzeichnet sind.
Über welche Themen berichtet werden muss, legen die Unternehmen mittels einer doppelten Wesentlichkeitsanalyse fest. Einige Angaben sind nach den ESRS verpflichtend. Die Offenlegungspflichten gemäß EU-Taxonomie werden in die Nachhaltigkeitsberichtspflichten integriert. Unternehmen, die unter das LkSG oder künftig unter die Corporate Sustainable Due Diligence Directive (CSDDD) fallen, werden diese Inhalte gleichfalls in das Sustainability Statement integrieren.